Die IHK-Prüfung zum Fachwirt für Alten- und Krankenpflege
Die Prüfung zum Fachwirt für Alten- und Krankenpflege vor der Industrie- und Handelskammer ist die letzte Hürde auf dem Weg zu mehr Gehalt in der Pflegebranche. Was man keinesfalls vergessen, unbedingt wissen und besser beachten sollte – hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Voraussetzungen zur IHK-Prüfung
Ein angehender Fachwirt für Alten- und Krankenpflege muss vor der IHK unter Beweis stellen, dass er qualifizierte Sachaufgaben im kaufmännischen und organisatorischen Bereich eines Pflegebetriebes wahrnehmen kann. Er sollte in der Lage sein, die betrieblichen Gesamtzusammenhänge zu erkennen und zu beurteilen. Außerdem wird von ihm erwartet, dass er Mitarbeiter führen und weiterbilden kann.
Um die IHK-Prüfung zum Fachwirt für Alten- und Krankenpflege abzulegen, ist es nicht zwingend notwendig, zuvor einen Lehrgang zu absolvieren. Die Prüfungsordnung der IHK schreibt dies nicht vor.
Gleichzeitig kann man auch einen Lehrgang besuchen, ohne diesen mit einer Prüfung abzuschließen. So sind bei manchen Anbietern die Teilnahmevoraussetzungen weniger streng. Die meisten jedoch orientieren sich an den IHK-Anforderungen. Nach denen wird zur Prüfung zugelassen, wer eine der 3 Bedingungen erfüllt:
- Eine Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder pflegerischen Ausbildungsberuf und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis mit verwaltender Tätigkeit im Pflegebereich.
oder
- Ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis in der Pflege.
oder
- Eine insgesamt mindestens 6-jährige Berufspraxis in einem fachnahen Arbeitsbereich.
Prüfungsinhalte und Organisation der IHK-Prüfung
Die Prüfung zum Fachwirt für Alten- und Krankenpflege gliedert sich in einen schriftlichen sowie in einen mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten für jedes der folgenden sechs Fächer:
Betriebliche Organisation und Unternehmensführung einschließlich Personalwirtschaft
- Möglich sind Prüfungsfragen zu folgenden Teilgebieten:
- Grundlagen der Planung und Organisation
- Aufbauorganisation
- Ablauf- und Projektorganisation
- Führungs- und Managementtechniken
- Planungs- und Steuerungstechniken
- Wertanalyse
- Statistik als unternehmenspolitisches Instrument
- Personalpolitik und -planung
- Aufgaben und Organisation der betrieblichen Personalwirtschaft
- Personalbeurteilung und -entwicklung
- Entgeltformeln
- Führungsverhalten im Betrieb
- betriebliches Bildungswesen
- betriebliches Sozialwesen
- betriebliche Mitbestimmung
Jahresabschluss, Finanzierung und Steuern
- Möglich sind Prüfungsfragen zu folgenden Teilgebieten
- Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
- Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze von Wirtschaftsgütern
- das finanzielle Zielsystem des Unternehmens
- Finanzierungsregeln
- Finanzierungsarten
- Grundbegriffe des Steuerrechts
- unternehmensbezogene Steuern
Kosten- und Leistungsrechnung
- Möglich sind Prüfungsfragen zu folgenden Teilgebieten:
- Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung
- Kostenartenrechnung
- Kostenstellenrechnung
- Kostenträgerrechnung
- Plan- und Istkostenrechnung
- Voll- und Teilkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung
Recht, insbesondere rechtliche Aspekte in der Alten- und Krankenpflege
- Möglich sind Prüfungsfragen zu folgenden Teilgebieten:
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Zahlungsverkehr
- Mahnverfahren und Vollstreckungsrecht
- Grundsätze des Wettbewerbsrecht
- Grundsätze des Arbeitsrechts
- Vorschriften des Umweltschutzrechts
- Rechtsvorschriften und Verordnungen beim Betrieb eines Unternehmens der Alten- und Krankenpflege
- Haftungsrecht des Pflegeunternehmers
- Einschlägige Gesetze und Verordnungen
Spezielle Aufbau- und Ablauforganisation in der Alten- und Krankenpflege einschließlich Grundlagen der Datenverarbeitung
- Möglich sind Prüfungsfragen zu folgenden Teilgebieten:
- Planung und Organisation von Maßnahmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege einschließlich der Versorgungsmaßnahmen
- Planung und Organisation der stationären Altenpflege
- Erstellung von Dienstplänen unter Berücksichtigung der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften
- Organisation der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
- Budgetierung, Finanzierung und Abrechnung mit Sozialversicherungsträgern
- Ziele und Einsatzmöglichkeiten der EDV
- Grundaufbau und Arbeitsweise von EDV-Anlagen
- Methoden und Phasen der Datenerfassung
- Planung und Entwicklung von EDV-Verfahren
- Anwendersoftware
- Datensicherung
- Kommunikationsnetze
- Technische Anlagen in der Alten- und Krankenpflege
Qualitätsmanagement-System für Pflegeeinrichtungen
- Möglich sind Prüfungsfragen zu folgenden Teilgebieten:
- Einführung in die DIN EN ISO 9000-Familie
- Grundlagen zur Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems für ambulante und stationäre Pflegedienste
- Nutzbarmachung von praxis- und pflegeproblemorientiertem Qualitätsmanagement-Handwerkszeug
- Gebrauch von Hilfsmitteln zum Umgang mit Prüfungen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
- Selbstmanagementtechniken
- Umgang mit pflegespezifischen Qualitätsdokumentationen
- zukunft- und unternehmenssichernde Dienstleistungssichtweisen
- Pflegeplanungs- und Pflegestandardtechniken zur Qualitätssicherung
Die mündliche Prüfung ist ein situationsbezogenes Fachgespräch zum Thema Märkte und Marketing in der Alten- und Krankenpflege. Hier soll der angehende Fachwirt unter Beweis stellen, dass er das erlernte Wissen auf betriebstypische Situationen anwenden kann. Prüfungsfragen zu folgenden Inhalten sind möglich:
- Zielgruppen, Organisationsstrukturen und Unternehmensformen in der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege
- Verbände, Organisationen und Institutionen der Alten- und Krankenpflegewirtschaft
- Finanzierungsarten der Alten- und Krankenpflege
- Beschaffungsmarketing und Dienstleister
- Produkt- und Preispolitik
- Vertriebs- und Kommunikationspolitik
Maximal 20 Minuten sind für die mündliche Prüfung angesetzt. Zugelassen wird, wer in der schriftlichen Prüfung in höchstens einem Fach eine mangelhafte Leistung gezeigt hat.
Ist das Ergebnis der schriftlichen Prüfung nicht eindeutig, kann sie auf Antrag des Prüfungsausschusses oder auch des Teilnehmers durch eine zusätzliche, maximal 10 Minuten dauernde mündliche Prüfung ergänzt werden.
Mitbringen muss der Kandidat zu jeder Prüfung sein Einladungsschreiben sowie einen gültigen Personalausweis. Über zulässige Hilfsmittel sollte man sich vorab beim zuständigen Prüfungsausschuss informieren.
Wer in jedem Fach eine mindestens ausreichende Leistung erbringt, besteht die IHK-Abschlussprüfung zum Fachwirt für Alten- und Krankenpflege. Wer es nicht geschafft hat, kann jeden einzelnen Teil 2 Mal wiederholen.
IHK-Prüfungstermine
Die Prüfungen finden im Frühjahr und im Herbst statt, in der Regel im Mai und im November. Für die Frühjahrsprüfung muss man sich bis zum 31. Januar, für die Herbstprüfung bis zum 30. Juni angemeldet haben.