Die IHK-Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe
Die IHK-Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe zahlt sich aus: Mit dem offiziellen Zeugnis einer Industrie- und Handelskammer sind die Weichen für eine erfolgreiche Karriere in Gastronomie und Hotellerie gelegt. Finden Sie hier alle Infos zu Voraussetzungen, der richtigen Vorbereitung und zum Ablauf der Prüfung.
Voraussetzungen für die IHK-Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe
Die IHK-Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe können Teilnehmer ablegen, wenn sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen und den entsprechenden Nachweis vorlegen:
Für den Bereich „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“:
- Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden, 3-jährigen Ausbildungsberuf
oder
- Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten, 3-jährigen Ausbildungsberuf und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis
oder
- Mindestens 3 Jahre Berufspraxis
Für den Bereich „Handlungsspezifische Qualifikationen“:
- Erfolgreich bestandener Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
und
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 3‑jährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis
oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 2‑jährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf, danach mindestens 3 Jahre Berufspraxis
oder
- Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen 3‑jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf mit anschließenden 3 Jahren Berufspraxis
oder
- Insgesamt 5 Jahre Berufspraxis
In den meisten Fällen legt man die 2 Teilabschnitte der Prüfung mit einem gewissen zeitlichen Abstand ab. Zum Zeitpunkt des Prüfungsteils für die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ sind die dort verlangten Voraussetzungen oft bereits erfüllt.
Hinweis: Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn Sie die den Titel „Geprüfter Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)“ erlangen möchten; sollten Sie den offiziellen Titel nicht benötigen oder die IHK-Prüfung aus einem anderen Grund nicht ablegen wollen, können Sie in den meisten Fällen auch nur den Lehrgang besuchen. Die meisten Bildungsanbieter verlangen für die Teilnahme am Lehrgang lediglich allgemeines Interesse für die jeweilige Branche. Vorerfahrungen aus der Praxis sind ebenfalls von Vorteil.
Prüfungsinhalte und Organisation der IHK-Prüfung
Diese Inhalte werden von der IHK geprüft:
Im Bereich „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Existenzgründung und Unternehmensformen
- Rechnungswesen
- Grundlagen des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
- Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
Im Bereich „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“:
- Gästeorientierung und Marketing
- Gästebetreuung
- Marketingstrategien
- Branchenbezogenes Management
- Mitarbeiterführung
- Qualitätsmanagement
- Veranstaltungsmanagement
- Branchenbezogenes Recht
- Branchenspezifische Rechtsvorschriften
- Verträge im Gastgewerbe
- Branchenbezogene Steuern, Abgaben und Versicherungen
- Gastronomische Angebotsformen
- Hotel- und Gaststättenbetriebe
- Systemgastronomie
- Gemeinschaftsverpflegung/Catering
Viele Anwärter der IHK-Prüfung fragen sich zudem, vor wem genau sie die Prüfung ablegen werden. Wer sitzt im Prüfungsausschuss der IHK? In Berlin zum Beispiel setzt sich dieses Gremium wie folgt zusammen:
Die schriftliche Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe
Der Prüfungsbereich „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird in Form einer schriftlichen Prüfung abgefragt. Im zweiten Teil, den „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ hingegen sind die Prüfungsfragen sowohl schriftlich als auch mündlich zu beantworten.
Etwa 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung erhält der Kandidat den genauen Ablaufplan für die Prüfungen. Dort wird auch der exakte Ort genannt, an dem die Prüfung stattfindet. Weitere 4‑6 Wochen danach erfährt der Teilnehmer, wie er bei der Prüfung abgeschnitten hat. Zusammen mit den Prüfungsergebnisse erhält er auch Termin und Ort für die mündliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe
Die mündliche Prüfung ist eine Art Fachgespräch: Der Prüfling beweist, dass er als Fachwirt im Gastgewerbe mit Anfragen von Gästen oder Arbeitsabläufen in einem großen Hotel souverän umgehen kann. In der Regel dauert die mündliche Prüfung nicht länger als 30 Minuten. Davor ist eine Vorbereitungszeit von ebenfalls 30 Minuten angesetzt. Der Prüfungsteilnehmer darf aus dem Bereich „Gastronomische Angebotsformen“ eine gestellte Situationsaufgabe auswählen.
Nach erfolgreicher Prüfung sind Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durchweg positiv. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) unterstreicht ausdrücklich die guten Chancen für junge Nachwuchskräfte in Hotellerie und Gastronomie wie dem Fachwirt im Gastgewerbe:
IHK-Prüfungstermine für den „Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)“
Die IHKs führen bundesweit sämtliche Fachwirt Prüfungen meist mehrmals im Jahr durch: Oft im Frühjahr und im Herbst. Die genauen Prüfungstermine variieren je nach IHK-Standort. Teilnehmer können sich vorab über aktuelle Prüfungstermine bei der für sie zuständigen IHK informieren.
Wenn Sie die Weiterbildung bei einem Anbieter der IHK selbst absolvieren, endet der Lehrgang meist automatisch mit der Prüfung vor der IHK und Sie müssen sich dort nicht gesondert anmelden.
Ein Beispiel: Bei der IHK Heidelberg kann die Weiterbildung zum Fachwirt im Gastgewerbe als Vollzeitkurs innerhalb von 3 Monaten (z.B. von Anfang Juli bis Ende September) inklusive der abschließenden IHK-Prüfung durchgeführt werden.
Die exakten Prüfungstermine sowie weitere interessante Downloads (wie die Zulassungsanfrage, alle Anmeldeformulare oder auch die detaillierte Prüfungsordnung) finden Sie auf dem bundesweiten Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (wis.ihk.de).